Schulsozialarbeit

Hallo an alle!

Ich bin Franziska Hinterding, Sozialpädagogin und seit Mai 2020 an der Oberschule als Schulsozialarbeiterin für euch da.

Mit meinen Hilfen und Angeboten möchte ich euch SchülerInnen im Schulalltag unterstützen und dazu beitragen, dass ihr eine schöne Schulzeit habt. Ich bin als Ansprechperson jeden Tag für euch da und
habe ein offenes Ohr. Ich unterstütze euch sehr gerne! 

Meine Hilfe ist freiwillig und ich unterliege der Schweigepflicht. Außerdem sind unsere Gespräche unverbindlich. Du entscheidest selbst, wann du gemeinsame Gespräche oder Hilfen nicht mehr benötigst.

Das sind zum Beispiel meine Aufgaben:

  • die Beratung und Unterstützung in individuellen Problemsituationen: z.B. bei Streitigkeiten in der Schule oder zuhause
  • Präventionsarbeit: Projekttage zu verschiedenen Themen, Verkehrssicherheitstage, Medienkompetenz usw.
  • Individuelle Arbeit mit Schulklassen: Hausaufgabenbetreuung in Klasse 5, Teamtage, soziales Training oder Teamspiele
  • Unterstützung der Abschlussklassen bei der Berufsfindung, Bewerbungstraining und Hilfe bei der Anmeldung an berufsbildenden Schulen
  • Organisation des freiwilligen AG-Angebots + eigene AG-Angebote im laufenden Schuljahr
  • Netzwerkarbeit zum Beispiel Kooperation mit dem Jugendtreff 
  • Vermittlung von externen Beratungsangeboten z.B. Berufsberatung, Beratungsstellen usw.
  • Themen rund um “unser Schulleben” z.B. Projekttage, Kennenlerntage mit Herrn Meyer, gesunder Pausenverkauf (“Leckerer Mittwoch“) und Organisation Schulobst mit Frau Pellenwessel, Pflege des Schulgartens mit Herrn Kruse, Schule auf EssKurs…
  • Schulwebsite gemeinsam mit Herrn Kruse
Frau Hinterding

Mein Beratungsangebot richtet sich ebenfalls an die Erziehungsberechtigten und an die Lehrkräfte der Schule.

So bin ich für euch/Sie erreichbar

Per Mail

sozialarbeit@oberschule-nkv.de

Per IServ

franziska.hinterding@obs-nkv.de

Telefon & WhatsApp

05493 987 142 1 & 0170 655 892 1

oder persönlich in meinem Büro (Raum 61)

Wichtig zu wissen: Ich bin nach §203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet!