Wichtige Regeln

Wichtige Regeln an unserer Schule

Warning exclamation mark on a wooden block

1. Verspätungen
Wenn eine Schülerin/ein Schüler den Unterrichtsraum nach der Lehrkraft betritt, wird diese Verspätung mit Angabe der Minutenzahl im Klassenbuch vermerkt.
Die Lehrkraft zeichnet diese Eintragungen mit Namenszeichen ab.
Die Klassenlehrerin/Der Klassenlehrer wertet diese Eintragungen aus. Die Anzahl der Verspätungen wird auf dem nächsten Zeugnis als Zeugnisbemerkung dargestellt.

2. Rauchen
Auf dem Schulgelände darf nicht geraucht werden. Schülerinnen und Schüler, die rauchend von Lehrkräften angetroffen werden, werden in die so genannte „Gelbe Liste“ eingetragen.
Die Schulleitung wertet die Listen aus. Im Wiederholungsfall werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt und die Schülerin/der Schüler erhält vom Klassenlehrer einen Arbeitstermin.

3. Fehlverhalten in Pausen

3.1. Das Verlassen des Schulhofs wird in der „Gelben Liste“ festgehalten.
Die Schulleitung wertet die Listen aus. Im Wiederholungsfall werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt und die Schülerin/der Schüler erhält vom Klassenlehrer einen Arbeitstermin.

3.2. Andere Fehlverhalten während der Pausen werden von den Aufsicht führenden Lehrkräften nach Einzelfallentscheidung sanktioniert. In schweren Fällen wird die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer des auffälligen Schülers/der auffälligen Schülerin schriftlich informiert.

4. Massive Störungen im Unterricht / Beleidigungen etc.

4.1. Massive Störungen im Unterricht oder Beleidigungen von Mitschülerinnen, Mitschülern oder Lehrkräften werden vom Fachlehrer in das Klassenbuch unter Bemerkungen eingetragen.

4.2. Es werden folgende Eintragungen verwandt:
a) NN stört den Unterricht nachhaltig.
b) NN stört den Unterricht sehr massiv.
c) NN behandelt Mitschüler sehr unangemessen.
d) NN begegnet einer Lehrkraft sehr unangemessen.

4.3. Nach jeder der genannten Eintragungen stellt die Fachlehrerin/der Fachlehrer den Sachverhalt schriftlich dar (Formblatt). Diese Darstellung erhält die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer, der sie der Schülerakte zufügt.

4.4. Nach Einzelfallentscheidung wird festgelegt, welche Sanktion folgen und ob der Schulleiter informiert werden soll und weitere Maßnahmen (z. B. Klassenkonferenz) eingeleitet werden müssen.